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Der LKV Nordrhein-Westfalen e.V. ist die nach Landesrecht zuständige Stelle für die Untersuchung der von Milcherzeugern an die Molkereien angelieferte Milch. Grundlage für die Untersuchung der Anlieferungsmilch ist die, ab dem 1. Januar 2004 gültige „Sechste Verordnung zur Änderung der Milch – Güteverordnung“. Auf der Grundlage dieser Verordnung erfolgt die Bewertung und Einstufung der Anlieferungsmilch, und bildet somit einen Faktor für die Bezahlung der an die Molkereien gelieferten Milch. Der Untersuchungsumfang je Lieferant und Monat beträgt:

 

 

Gütemerkmal

Vorgabe gemäß

Milch - Güteverordnung

Tatsächliche Anzahl

Fettgehalt

3

4 – 6

Eiweißgehalt

3

4 – 6

Milchzuckergehalt

- *

4 – 6

Somatische Zellen

2

2 – 4

Gefrierpunkt

1

2

Keimgehalt

2

2 – 4

Hemmstoffe

2

2 – 4

Harnstoffgehalt

-*

4*

Freie Fettsäuren

-*

2*

 

 

 

* Diese Ergebnisse fließen nicht in die Bewertung der Milch ein


Zur Zeit betreuen wir in diesem Bereich etwa 7000 milcherzeugende Betriebe.

 
 
 
Seite 170, Letzte Änderung:3.02.2010 
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